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4. Zielgruppe und Aufnahmeverfahren

4.1 In unserem Kinderheim werden Jungen und Mädchen im schulpflichtigen Alter aufgenommen (i. d. R. 6 - 13 Jahre), die einer intensiven Betreuung bedürfen und deren Sorgeberechtigte der Aufnahme des Kindes bei uns zustimmen; und zwar insbesondere:

    Kinder aus Familiensystemen, deren Situation in der Regel durch langfristige psychische und soziale Beeinträchtigungen gekennzeichnet ist und die dazu geführt hat, dass die Kinder dysfunktionale Beziehungsmuster und Verhaltensweisen entwickelt haben, durch die sie in ihrem persönlichen und weiteren sozialen Umfeld massiv auffällig werden
    Kinder aus gescheiterten Pflegeverhältnissen bzw. Adoptionsfamilien, die einer Phase des Zur-Ruhe-Kommens und der anschließenden Reorientierung auf ihre Ursprungsfamilien bzw. einer Umorientierung bedürfen
    Kinder aus anderen Betreuungsformen der Jugendhilfe

Kinder mit geistigen oder schweren körperlichen Behinderungen werden nicht aufgenommen. Der Heimatort sollte sich in erreichbarer Nähe befinden, damit Familienarbeit praktisch umsetzbar ist.

4.2 Das in unserer Einrichtung praktizierte Aufnahmeverfahren soll im Hinblick auf ein familienorientiertes Grundkonzept und heilpädagogische Arbeitsansätze Aufschlüsse zu folgenden Fragestellungen liefern:

    welche Entwicklungschancen und Perspektiven bieten sich dem Kind durch eine Aufnahme bei uns unter Berücksichtigung der aktuellen Gruppenkonstellation und Personalsituation, und welche Risiken birgt eine solche ?
    welche Bedeutung hat die Problematik des Kindes in Bezug auf die aktuelle Familiensituation und die familiäre Beziehungsstruktur ?
    wie beurteilen einzelne Familienmitglieder die individuelle und familiäre Problemlage und deren Entstehung ?
    welche Stärken und positiven Kräfte (Ressourcen) gibt es beim Kind und den anderen Familienmitgliedern ?
    was wurde bisher unternommen, um das Problem zu lösen und eine Unterbringung außerhalb der Familie zu vermeiden ?
    was soll - und auf welche Weise - verändert werden / welche Erwartungen haben die Erziehungsberechtigten an das Heim ?
    in welchen Bereichen benötigt das Kind besondere, intensive Förderung ?
    was können Eltern und andere Familienmitglieder konkret zur angestrebten Veränderung beitragen (Grad der Verantwortung, Einsatz von Zeit für Gespräche, Übernahme bzw. Beibehalten von Zuständigkeiten) ?

4.3 Um den erforderlichen Hilfe- und Betreuungsbedarf einschätzen zu können, benötigen wir mit der Aufnahmeanfrage des Jugendamtes möglichst detaillierte Informationen über die bisherige Entwicklung des Kindes und den familiären Hintergrund.
Dabei sind für uns wichtig:

    eine ausführliche Anamnese bzw. Problemgenese des Kindes einschließlich aller Interventionsbemühungen,
    nähere Angaben über die Familiengeschichte und die aktuelle Familienstruktur, die Wert- und Normensysteme in der Familie, den Kommunikationsstil, außergewöhnliche Belastungen und Konfliktfelder,
    Angaben über schulische Entwicklung, Begabungspotential u. Begabungsschwerpunkte
    psychologische oder kinderpsychiatrische Stellungnahmen -falls vorhanden-
    Einschätzung der Bereitschaft der Elternteile zur aktiven Zusammenarbeit und deren Zukunftsplanung für das Kind

Nach Eingang der schriftlichen Aufnahmeanfrage werden die Unterlagen von Heimleitung und dem betreffenden Gruppenteam geprüft. Kommen wir aufgrund der vorliegenden Informationen zu der Einschätzung, eine effektive Hilfe anbieten zu können, dann ist uns folgendes wichtig:

    eine frühzeitige Zusammenarbeit mit dem Jugendamt hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Hilfeplans (§ 36; 2 KJHG)
    ein Erstgespräch mit dem/den Sorgeberechtigten, dem aufzunehmenden Kind und Familienmitgliedern in deren Wohnung
    möglichst Kontakt mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil (ggf. neuem Partner) und dort lebenden Geschwistern des Kindes
    Vorstellungsgespräch im Kinderheim mit Eltern, Geschwistern und zuständigem Sozialarbeiter(in). Hierbei soll die Familie unsere Einrichtung mit unseren Möglichkeiten - aber auch unseren Grenzen - näher kennenlernen, ggf. Vereinbarung über “Probewohnen“
    Klärung von Zuständigkeiten und offener Fragen, Vereinbarungen über Besuchskontakte und erste Absprachen über die Form der Zusammenarbeit Entscheidung über eine Aufnahme und Festlegung des Aufnahmetermins

In der ersten Zeit nach der Heimaufnahme (ca. 4 - 6 Wochen) wird in der Regel kein Wochenendbesuch in der Familie stattfinden, um dem Kind die Eingewöhnungszeit nicht unnötig zu erschweren. Telefonkontakte und Besuche bei uns sind - nach Absprache - möglich.



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