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9. Betreute Wohnformen
Hierunter verstehen wir vor allem das sozialpädagogisch betreute (Einzel-) Wohnen.
9.1 In das SBW werden Jugendliche im Alter ab etwa 16 Jahren aufgenommen,
l die über die Zeit des normalen Schulabschlusses hinaus weiterhin - oder erstmals in dieser Entwicklungsphase - erzieherische Hilfen benötigen,
l deren Lebensperspektive nicht in einer Rückführung bzw. engen Anbindung an bestehende Familiensysteme gesehen wird, sondern eher deren Verselbständigung und Ablösung und somit eine eigenverantwortliche Lebensführung zum Ziel hat,
l die aufgrund ihrer Entwicklung zwar nicht mehr einer intensiven, aber doch einer gezielten und regelmäßigen Betreuung bedürfen.
Die in der Außenwohngruppe tätigen Mitarbeiter haben die Aufgabe, die einzelnen Jugendlichen bei der Wahrnehmung und Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen - anhand des im Hilfeplan festgestellten Bedarfs - geeignete Perspektiven für ihr weiteres Leben zu entwickeln. Die dabei angestrebten Zielsetzungen: Stabilisierung sozialer Verhaltensweisen, selbständige und eigenverantwortliche Übernahme von Aufgaben und Pflichten im Bereich der persönlichen Lebensführung (Haushalt, Schule Berufsausbildung) sowie die Integration in soziale Gruppierungen wie Hausgemeinschaft, Nachbarschaft und Vereine werden in der Bewältigung des Alltags konkretisiert. In einem bewußt geplanten Lern- und Erfahrungsrahmen kommt dem Training folgender Fähigkeiten und Fertigkeiten besondere Bedeutung zu:
l realisische Einschätzung eigener Fähigkeiten und Schwachpunkte, die Wahrnehmung der Diskrepanz zwischen Wunschebene und der Umsetzung auf der Handlungsebene
l Bewältigung der Schwierigkeiten, die sich aus dem täglichen Zusammenleben ergeben (Aufgaben und Arbeitsteilung, Organisation von Arbeitsabläufen und Vorhaben, Konkurrenzverhalten bzw. Ablehnung unter den Bewohnern)
l weitgehende Übernahme der eigenen Versorgung (Einkauf von Lebensmitteln, Bekleidung, Hygieneartikel, Lern- und Arbeitsmittel, Kochen, Pflege der eigenen Bekleidung / Wäsche, Putzen der eigenen und gemeinschaftlich genutzten Räume)
l Bewältigung schulischer und berufsspezifischer Anforderungen (intensiver Kontakt der Mitarbeiter zu Schule u. Ausbildungsstelle, Lernhilfen)
l sachgerechter Umgang mit verfügbaren Geldmitteln,
l sinnvolle Gestaltung der Freizeit sowie Aufbau bzw. Pflege von Kontakten zu Gleichaltrigen und Erwachsenen außerhalb der Einrichtung,
l Integration familiärer Wurzeln in die aktuelle Lebemssituation und Pflege noch verbliebener Kontakte und Beziehungen zu Familienmitgliedern
l Rücksichtnahme auf berechtigte Bedürfnisse von Hausbewohnern und Nachbarn.
9.2 In die Maßnahme des “sozialpädadagogisch betreuten (Einzel-) Wohnens“ werden Jugendliche oder junge Erwachsene aufgenommen:
l die zuvor in unserer Außenwohngruppe gelebt haben und Jugendhilfe nur noch für einen begrenzten Zeitraum benötigen,
l die - aus unterschiedlichen Gründen - nicht in ihrem bisherigen Bezugsrahmen (Familie, Ersatzfamilie oder anderer Jugendhilfemaßnahme)bleiben können oder wollen und diese Form der Hilfe benötigen
l die aufgrund ihrer gefestigten Eigenverantwortung und des erreichten Grades an Selbständigkeit nicht bzw. nicht mehr einer ständigen Betreuung bedürfen, aber zur Bewältigung ihrer Lebenssituation noch fachliche Unterstützung, reflektierende Beratung und Entscheidungshilfen benötigen,
l für die diese Betreuungsform neue Entwicklungsanreize und Lernschritte ermöglicht, wenn der Prozeß der Reifung zu stagnieren droht.
Zeitaufwand (Dichte) und Inhalte der Betreuungsarbeit werden anhand des festgestellten Bedarfs im Hilfeplanverfahren vereinbart und einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin verantwortlich übertragen. Dabei findet das pädagogische Grundanliegen nach Individualisierung und Kontinuität der Beziehungen und des sozialen Umfeldes in hohem Maße Berücksichtigung, wobei ein bereits bestehendes Betreuungsverhältnis fortgesetzt und weiterentwickelt wird. Bei der Anmietung des notwendigen Wohnraums wird darauf geachtet, daß die Erreichbarkeit der Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle, die Pflege vorhandener Kontakte und Interessen sowie die Beibehaltung der Wohnung nach Auslaufen der Jugendhilfe gewährleistet sind.
Die Aufgabe der Betreuer besteht darin, den jungen Menschen durch Reflexions- und Trainingshilfen in seinem Bemühen zu unterstützen:
l mit seiner veränderten Lebenssituation fertig zu werden und Eigeninitiative zu entwickeln oder auszubauen
l bestehende soziale Beziehungen zu klären, aufrecht zu erhalten, zu vertiefen bzw. neue Beziehungen aufzubauen,
l sich in der Gestaltung des täglichen Lebens zu verselbständigen, d.h. allein hauswirtschaftliche Aufgaben zu lösen, schulische und berufliche Anforderungen durchzustehen, eigenständig und sinnvoll Freizeit zu gestalten und
l sich ganz auf die Rolle des mündigen Erwachsenen einzulassen und diese anzunehmen.
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