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10. Kosten und Finanzen

Die Berechnung der Leistungsentgelte für die Hilfeangebote in unserer Einrichtung erfolgt auf der Grundlage des § 78c KJHG und des “Rahmenvertrages, Teil I" für das Land Nordrhein-Westfalen. Die darin festgelegten, landesweiten Standards und Verfahrensweisen, sowie die Beschlüsse der Entgeltkommission sind auch für unsere Einrichtung gültig und bindend.
Die bei der Erfüllung der Aufgabenstellung entstehenden Kosten (Personal-, Sach- und Investitionskosten) werden anhand einer geprüften Jahresbilanz ermittelt und die darauf aufbauende Kalkulation von unserem Spitzenverband sowie der Geschäftsstelle der Entgelt-kommission geprüft. Auf der Grundlage einer zuvor mit den belegenden Jugendämtern abgestimmten Leistungsbeschreibung und dem Vorliegen des Protokolls über den geführten Qualitätsentwicklungsdialog wird ein prospektives Entgelt vereinbart, das dann in der Regel für ein Jahr Gültigkeit hat. Mit diesem Leistungsentgelt sind - bis auf die Pauschalen für Bekleidung, Taschengeld, Weihnachtsgeld und Beihilfen zu besonderen Anlässen - alle Leistungen abgegolten, die in der Betreuungsarbeit anfallen.

Nach der letzten - mit dem Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises in Verbindung mit dem Jugendamt der Stadt Köln getroffenen - Entgeltvereinbarung gelten ab 01.10.2004 für unsere Einrichtung folgende Leistungsentgelte bis zum 31.12.2005:

    1. Für Kinder im Intensivangebot I = € 157,95 (100%)
    2. Für Kinder im Intensivangebot II (1:1 - Betreuung) = € 189,99 (100%)
    3. Das Entgelt für Abwesenheitstage beträgt 80% des o. g. vollen Entgeltes.

Da eine Betreuung im sozialpädagogisch betreuten (Einzel-) Wohnen derzeit nicht angeboten wird, sind hier z.Zt. auch keine Modalitäten zur Kostenabrechnung festgelegt.

Der von uns errechnete und vom Jugendamt der Stadt Köln geprüfte Stundensatz für Fachleistungsstunden für nachgehende oder zusätzliche Familienarbeit beträgt €46,23.

Für zusätzlich - im Rahmen der Gruppenarbeit - erbrachte Leistungen beträgt dieser €37,59.

Die entstandenen Betreuungskosten werden am Ende eines jeden Monats ermittelt. Den Kostenträgern wird dann am Anfang des folgenden Monats eine differenzierte Kostenrechnung übersandt. Mit einzelnen Kostenträgern gibt es individuelle Absprachen.

In Bezug auf die mit dem Leistungsentgelt nicht abgegoltenen Leistungen (Pauschalen, Beihilfen zu besonderen Anlässen usw.) wenden wir die Regelungen an, die von der Entgeltkommission bzw. dem Jugendamt der Stadt Köln als unserem Hauptkostenträger getroffen wurden.



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