Ambulante Verselbständigung

Je nach Situation der Eltern oder Kinder ist eine Rückkehr zur Familie nicht möglich, so dass wir für diese Kinder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.

Unterstützung bei lebenspraktischen Fähigkeiten

Junge Erwachsene, die zunächst in den intensivpädagogischen Wohngruppen betreut wurden, können entsprechend der individuellen Hilfeplanung in das betreuten Wohnen wechseln, um sich zielgerichtet auf ein Leben in größtmöglicher Eigenständigkeit vorzubereiten.

Mit einer vereinbarten Zahl an wöchentlichen Fachleistungsstunden werden die gemeinsam entwickelten Ziele bearbeitet. Wesentliche Inhalte sind in den Bereichen lebenspraktischer Fähigkeiten, sozial-emotionaler Förderung, schulisch-beruflicher Förderung, Freizeitgestaltung und der Partizipation der jungen Menschen zu finden.

 

Eigenverantwortung und selbständige Lebensführung

Die Betreuung wird durch Fachkräfte aus den bisherigen Wohngruppen gewährleistet, die bei Bedarf durch Hauswirtschaftskräfte unterstützt werden. Die jungen Menschen werden so durch vertraute Bezugspersonen in eine stetig zunehmende Eigenverantwortung und selbständige Lebensführung begleitet.

In Ausnahmefällen können auch junge Menschen aufgenommen werden, die vorher nicht in einer der Wohngruppen der Einrichtung betreut wurden.

Rechtliche Grundlagen: § 41 SGB VII

Die Leistungen zur ambulanten Verselbständigung werden nach Fachleistungsstunden mit dem zuständigen Kostenträger abgerechnet